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RECHTLICHE  ENTSCHEIDUNGEN


Dieser Leitfaden kann nicht auf alle Fragen  eine Antwort geben, wird aber von mir ständig erweitert.
Wenn die Schuldfrage zweifelhaft ist und/oder wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und/oder Personenschäden handelt,  sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen.
Er hilft Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen und gewährleistet eine vollständige und kompetente Regulierung Ihres Schadens. Vielfach hängt die Regulierung eines Verkehrsunfalls von der am Unfallort geltenden Rechtsprechung ab. 
Die vorstehenden Hinweise geben daher z.T. nur die persönliche Auffassung des Verfassers wieder. Für die Gültigkeit in jedem Einzelfall kann daher keine Gewähr übernommen werden.
In diesem Abschnitt werden kleinere rechtliche Publikationen behandelt, die Ihnen helfen sollen im Alltagsgeschehen  das richtige zu tun. Es kann jedoch nicht in allen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersetzen und wendet sich daher vornehmlich an Geschädigte, die einen Blechschaden und möglicherweise eine leichte Verletzung erlitten haben.
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Kann ich ein Schmerzensgeld beanspruchen?

Recht >>

Hat der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet, dann kann der Geschädigte nach § 847 BGB im Falle der Verletzung des Körpers  oder der Gesundheit eine "billige Entschädigung in Geld" verlangen.
Allgemeine Regeln zur Höhe des Schmerzensgeldes gibt es nicht; es ist  hier alles eine Frage des Einzelfalles. Das Schmerzensgeld ist auf den  Ausgleich der Schäden des Verletzten gerichtet. Daneben soll es zu  einer Genugtuung führen (Bundesgerichtshof GrZS 18, 149).

Reguliert also beispielsweise der gegnerische Versicherer einen Schadenfall grundlos nicht, obwohl das Verschulden feststeht, so kann sich dieses im Einzelfall sogar schmerzensgelderhöhend auswirken.

Für den häufigen Fall eines sog. HWS- oder Schleudertraumas wird man von einem Schmerzensgeld in Höhe von 300 - 500 DM je Woche Arbeitsunfähigkeit auszugehen haben.
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