Sie befinden sich auf der Seite: :
RECHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN
Dieser Leitfaden kann nicht auf alle Fragen eine Antwort geben, wird aber von mir ständig erweitert.
Wenn die Schuldfrage zweifelhaft ist und/oder wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und/oder Personenschäden handelt, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen.
Er hilft Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen und gewährleistet eine vollständige und kompetente Regulierung Ihres Schadens. Vielfach hängt die Regulierung eines Verkehrsunfalls von der am Unfallort geltenden Rechtsprechung ab.
Die vorstehenden Hinweise geben daher z.T. nur die persönliche Auffassung des Verfassers wieder. Für die Gültigkeit in jedem Einzelfall kann daher keine Gewähr übernommen werden.
In diesem Abschnitt werden kleinere rechtliche Publikationen behandelt, die Ihnen helfen sollen im Alltagsgeschehen das richtige zu tun. Es kann jedoch nicht in allen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersetzen und wendet sich daher vornehmlich an Geschädigte, die einen Blechschaden und möglicherweise eine leichte Verletzung erlitten haben.
Kaskoversicherung - vorgeschädigtes Fahrzeug? |
![]() |
| Recht >> |
Kaskoversicherung - vorgeschädigtes Fahrzeug?
Nach einem selbstverschuldeten Unfall muss der Fahrzeugbesitzer unaufgefordert seiner Versicherung mitteilen, ob dieses Fahrzeug bereits mit einem Vorschaden gekauft bzw. als Unfallwagen betrieben wurde.
Wenn er dies vorsätzlich verschweigt, kann die Versicherung die Schadenersatzleistung verweigern, entschied das Oberlandesgericht Koblenz ( AZ 10U 102/99) mit der Begründung:
Die Versicherung kann von einer vorsätzlichen Täuschung über den PKW-Wert ausgehen. |
zurück