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RECHTLICHE  ENTSCHEIDUNGEN


Dieser Leitfaden kann nicht auf alle Fragen  eine Antwort geben, wird aber von mir ständig erweitert.
Wenn die Schuldfrage zweifelhaft ist und/oder wenn es sich um einen Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und/oder Personenschäden handelt,  sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen.
Er hilft Ihnen die richtigen Entscheidungen zu treffen und gewährleistet eine vollständige und kompetente Regulierung Ihres Schadens. Vielfach hängt die Regulierung eines Verkehrsunfalls von der am Unfallort geltenden Rechtsprechung ab. 
Die vorstehenden Hinweise geben daher z.T. nur die persönliche Auffassung des Verfassers wieder. Für die Gültigkeit in jedem Einzelfall kann daher keine Gewähr übernommen werden.
In diesem Abschnitt werden kleinere rechtliche Publikationen behandelt, die Ihnen helfen sollen im Alltagsgeschehen  das richtige zu tun. Es kann jedoch nicht in allen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersetzen und wendet sich daher vornehmlich an Geschädigte, die einen Blechschaden und möglicherweise eine leichte Verletzung erlitten haben.
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Hat ein Verkehrsteilnehmer z. B. die Vorfahrt missachtet und kommt es hierdurch zu einem Verkehrsunfall, dann hat er den entstandenen Schaden zu ersetzen. In vielen Fällen bleiben Verkehrsverstöße ohne Folgen, weil sich andere Verkehrsteilnehmer umsichtig verhalten und auf Fehler anderer reagieren.

Da die Teilnahme am Straßenverkehr gefährlich ist, hat sich jeder Verkehrsteilnehmer (auch der an sich Vorfahrtsberechtigte!) so zu verhalten, "dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird" (§ 1 Abs. 2 StVO). Kommt es bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges zu einem Schaden, so ist dieser zu ersetzen, es sei denn, der Unfall wird durch ein unabwendbares Ereignis verursacht (vgl. § 7 Abs. 2 StVG).

Im Beispiel hätte der Vorfahrtsberechtigte zu beweisen, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war (etwa weil der Unfallgegner plötzlich aus einer Nebenstraße "herausgeschossen" kam). Gelingt ihm dieser Beweis nicht oder steht gar fest, dass er in eine unklare Verkehrslage hineingefahren ist, dann hat er sich die sog. Betriebsgefahr seines Fahrzeuges anrechnen zu lassen. Diese Betriebsgefahr führt dann zu einer "Mithaftung" von 25-30 %.

Die Betriebsgefahr kann durch verschiedene Umstände (z.B. abgefahrene Reifen, überhöhte Geschwindigkeit ) erhöht sein, so dass gar ein noch höherer Haftungsanteil in Betracht kommt
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