Wer braucht einen Kfz-Sachverständigen? |
| Posted by Administrator (admin) on Aug 12 2009 |
Immer dann, wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen kommt, liegt bei den unverschuldet geschädigten Fahrzeugführer der Nerv blank und ist schnell beeinflussbar. Er muss sich seine oder die Werkstatt seines Vertrauens suchen und mit dem Versicherer manchmal endlos kontaktieren. Weil er als Laie nur selten weiß, was ihm rechtlich zusteht, zahlen die meisten Versicherer nur das was von ihnen explizit gefordert wird. Oder schlimmer noch, die Versicherer versprechen nur dann schnelle Schadensregulierung, wenn kein freier Sachverständiger oder Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung genommen wird.
Sie sollten wissen, dass Sie ab einem Sachschaden von ca. 750 € ( Bagatel - Schwell - Wertgrenze ) unbedingt einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen, der den Schaden zur Beweissicherung begutachten sollte und vielleicht einen Rechtsanwalt der für sie alle Rechtsmittel ausschöpft. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, das dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Einwände des Schädigers, z. B. über eine zu große Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
Achtung: Sie müssen keinesfalls einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren, auch dann nicht wenn dieser bereits eingeschaltet ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss nicht nur die Sachverständigengebühren sondern auch die Anwalts- und Prozesskosten, falls die Haftung zu Ihren Gunsten ausfällt.
Last changed: Aug 12 2009 at 6:37 AM
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